Persönliche Projektbegleitung für Ihr Zuhause

Förderwege richtig einordnen

Erst prüfen.
Dann beauftragen.

Förderprogramme und steuerliche Vorteile können eine Modernisierung unterstützen. Entscheidend sind jedoch der richtige Weg, die Reihenfolge und die Voraussetzungen Ihres konkreten Projekts.

  • Keine Förderversprechen
  • Offizielle Quellen
  • Individuelle Prüfung
MODOFIXENTSCHEIDUNGSHILFE
Welcher Weg passt zum Vorhaben?

Drei Wege.
Eine wichtige Reihenfolge.

BAFAGebäudehülle01
KfWHeizung02
§ 35cSteuerlicher Weg03

Vor verbindlicher Beauftragung
Voraussetzungen, Zeitpunkt und Nachweise klären.

Wichtig vor dem Start

Bei vielen Förderprogrammen können Antragstellung, Vertragsbedingungen und Vorhabenbeginn über die Förderfähigkeit entscheiden. Lassen Sie den vorgesehenen Ablauf prüfen, bevor Sie einen Vertrag ohne passende Förderklausel verbindlich abschließen.

Die drei wichtigsten Wege

Nicht alles ist Förderung – und nicht jeder Weg lässt sich kombinieren.

Die folgende Übersicht bietet eine erste Orientierung. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der zuständigen Förderstelle sowie Ihre persönliche und technische Ausgangslage.

01BAFA · BEG Einzelmaßnahmen

Gebäudehülle

Energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden können grundsätzlich förderfähig sein – zum Beispiel qualifizierende Fenster, Außentüren oder sommerlicher Wärmeschutz. Ob ein Vorhaben die technischen und formalen Bedingungen erfüllt, muss vorab geprüft werden.

  • Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Technische Programmbedingungen
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02KfW · Heizungsförderung

Wärmepumpe

Für den Einbau einer förderfähigen, effizienten Heizungsanlage in einem bestehenden Wohngebäude kann eine KfW-Förderung infrage kommen. Gebäudestatus, Technik, Antrag und Vertragsgestaltung müssen zu den aktuellen Bedingungen passen.

  • Bestehendes Wohngebäude
  • Förderfähige Heizungstechnik
  • Antrag und Nachweise
KfW-Information öffnen
03Einkommensteuer · § 35c EStG

Steuerlicher Weg

Bei selbst genutzten, ausreichend alten Gebäuden kann für bestimmte energetische Maßnahmen alternativ eine Steuerermäßigung möglich sein. Entscheidend sind unter anderem Fachunternehmerbescheinigung, Rechnung und unbare Zahlung.

  • Selbst genutztes Gebäude
  • Fachgerechte Ausführung
  • Bescheinigung und Rechnung
Gesetzestext öffnen

Klare Zuständigkeiten

MODOFIX begleitet das Projekt.
Die Förderstelle entscheidet.

Wir helfen, das Vorhaben nachvollziehbar zu strukturieren und die benötigten Projektinformationen zusammenzuführen. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen.

  • Keine Garantie auf Zuschuss oder Steuerermäßigung
  • Keine pauschale Förderhöhe ohne Einzelfallprüfung
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung durch MODOFIX
  • Bei Bedarf Abstimmung mit qualifizierten Fachpartnern

Sicherer Projektstart

Vier Schritte, bevor die Umsetzung beginnt.

01

Vorhaben abgrenzen

Gebäude, Produkt, Umfang und gewünschte Ausführung werden so konkret wie möglich beschrieben.

02

Förderweg wählen

Zuschuss, Kreditförderung oder steuerlicher Weg werden vor der verbindlichen Beauftragung getrennt geprüft.

03

Fachleute einbinden

Je nach Programm und Maßnahme werden Energieeffizienz-Experten, Fachunternehmen oder steuerliche Beratung benötigt.

04

Nachweise sichern

Antrag, Vertrag, Rechnungen, technische Unterlagen und Bescheinigungen werden passend zum gewählten Weg vorbereitet.

Verlässlich nachlesen

Offizielle Stellen statt Fördergerüchte.

Programme und steuerliche Regeln können sich ändern. Prüfen Sie deshalb kurz vor Antrag und Beauftragung immer den aktuellen Stand.

Informationsstand: 13. August 2026

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Förderung.

01Kann MODOFIX eine Förderung garantieren?+

Nein. Über Förderfähigkeit und Bewilligung entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen nach den jeweils aktuellen Bedingungen. MODOFIX kann Projektdaten strukturieren und die Abstimmung mit qualifizierten Partnern unterstützen.

02Soll ich erst beauftragen und danach den Antrag stellen?+

Das kann den Anspruch gefährden. Bei vielen Programmen müssen Antrag, Vertragsgestaltung und Vorhabenbeginn in einer bestimmten Reihenfolge erfolgen. Deshalb den passenden Förderweg immer vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

03Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?+

Dieselben Aufwendungen einer Maßnahme dürfen grundsätzlich nicht zugleich öffentlich gefördert und nach § 35c EStG steuerlich geltend gemacht werden. Welche Kombinationen im konkreten Projekt möglich sind, klären Förderstelle und steuerliche Beratung.

04Gilt die Seite auch für Photovoltaik?+

Photovoltaik folgt eigenen Förder-, Steuer-, Netz- und technischen Regeln. Sie wird deshalb nicht pauschal der Gebäudehüllen- oder Heizungsförderung zugerechnet und sollte separat geprüft werden.

05Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?+

Das hängt von Programm und Maßnahme ab. Bei bestimmten Förderwegen ist die Einbindung vorgeschrieben oder für die technischen Nachweise erforderlich. Vor Projektstart sollte geklärt werden, wer eingebunden werden muss.

Projekt sauber vorbereiten

Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben – nicht mit einem Förderversprechen.

Im persönlichen Gespräch ordnen wir Produkt, Gebäude und nächste Schritte. Bei Förderthemen werden die zuständigen Fachleute rechtzeitig eingebunden.

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Hinweis: Diese Seite bietet eine unverbindliche allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Förderfähigkeit, Bewilligung und steuerliche Anerkennung richten sich nach den jeweils aktuellen Vorschriften und der Prüfung durch die zuständigen Stellen.

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